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   VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98 (1)   

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VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98 (1) (https://dejure.org/2003,52005)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15.10.2003 - 8 E 1583/98 (1) (https://dejure.org/2003,52005)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 8 E 1583/98 (1) (https://dejure.org/2003,52005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 6 S 1 BAföG, § 25 Abs 3 BAföG
    Rückforderung von BAföG Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von BAföG Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung -

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98
    An sie ist der Beklagte gebunden, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt (BVerwG, Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9/92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 7.78

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen - Begriff des Einkommens im

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98
    Selbst wenn man insoweit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG (BVerwG, Urt. v. 12.7.1979 - 5 C 7/78 -, BVerwGE 58, 200) entsprechend anwenden und deshalb zulassen könnte, dass ein Auszubildender den Antrag nach § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG auch dann noch stellen kann, wenn für ihn erst nach Vorliegen der Steuerbescheide seiner Eltern und der abschließenden Entscheidung des Versorgungsträgers gemäß § 24 Abs. 3 Satz 4 BAföG die höhere Anrechnung des Elterneinkommens und die damit verbundene Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Ausbildungsförderung erkennbar wird, könnte die Klage keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92

    Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98
    An sie ist der Beklagte gebunden, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt (BVerwG, Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9/92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 415/97
    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98
    Das Gericht hat ein Aktenheft des Beklagten sowie die Verfahrensakte 8 E 415/97 (1) nebst 2 Behördenakten beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Keinen Härtefreibetrag können jedoch solche außergewöhnlichen Belastungen auslösen, für die dem Grunde nach schon Freibeträge nach § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG gewährt wurden (vgl. hierzu VG Darmstadt, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 8 E 1583/98 (1) -, juris Rn. 30; vgl. auch Ziffer 25.6.6 BAföG VwV).
  • VG Augsburg, 05.02.2015 - Au 3 K 14.933

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

    Es handelt sich insoweit um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum (vgl. nur VG Darmstadt, U.v. 15.10.2003 - 8 E 1583/98 - juris Rn. 20; Steinweg in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 20 Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 20.07.2022 - B 8 K 22.255

    Auflösung von "unter Vorbehalt" geleisteter Ausbildungsförderung nach Vorlage des

    Es handelt sich, soweit es das Einkommen der Eltern betrifft, um eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum (vgl. nur VG Darmstadt, U.v. 15.10.2003 - 8 E 1583/98 - juris Rn. 20; Steinweg in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 20 Rn. 13).
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